Förderung: Energiekostenpauschale 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen – Check ab 17.4.2023 möglich

 

Wie angekündigt werden auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2022 gefördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website (www.bmaw.gv.at) Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht. Im Folgenden dazu einige wesentliche Eckpunkte:

 

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Voraussetzung ist neben einer Betriebsstätte in Österreich unter anderem ein Umsatz zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00 im Jahr 2022. Ausgenommen sind neben Freiberuflern, politischen Parteien und öffentlichen Unternehmen auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.

Welche Zeiträume werden gefördert?

Folgende Zeiträume sollen förderfähig sein:

– Februar 2022 bis 31. Dezember 2022.

– Februar 2022 bis 30. September 2022

– 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Wie hoch wird die Förderung sein?

Die Förderhöhe ist abhängig von Branche und Jahresumsatz und wird auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria für jedes Unternehmen individuell berechnet. Die Förderung beträgt zwischen € 110,00 und € 2.475,00.

Ablauf

Ab 17. April 2023 können sich Unternehmen für einen sogenannten Pre-Check (Selbst-Check) bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Hier wird es auch Informationen geben, was für die Antragstellung erforderlich ist. Anträge können ab Mai 2023 (rückwirkend für 2022) gestellt werden. Für die Antragstellung wird eine Handy-Signatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) erforderlich sein.

 

Diese Informationen sind am Stand 6.4.2023 und können sich kurzfristig ändern. Weitere Details finden Sie auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at) und der Forschungsförderungsgesellschaft (www.ffg.at).

 

 

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte
Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte   Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen. Viele...
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?   Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden...
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung   Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche...
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt   Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten. Als Scheinunternehmen...
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft   Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in...
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?   Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer. Am 17.6.2025 wurde die...
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?   Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.  ...
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
de_DE_formalGerman