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Moritschstraße 11
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08:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Herzlich Willkommen!

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Kärnten für die vielfältigen Anliegen rund um Ihre betrieblichen Aufgaben.  Wir beraten Sie persönlich und stehen Ihnen auch als Mediator zur Seite.

!!! Achtung – neuer Standort!!!

Ab Montag 21. November finden Sie uns in der Moritschstraße 11 – 1 OG , 9500 VIllach

Ihre Steuerberatung in Villach – Unterm Strich mehr Erfolg!

Ist Employer Branding auch für KMUs nützlich?

Ziel des „Employer Branding“ ist es, die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen.

Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert?

Eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt entweder freiwillig, automatisch oder zwingend (Pflichtveranlagung).

Wo unterliegt die Tätigkeit im Homeoffice der Kommunalsteuer?

Der Kommunalsteuer unterliegen jene Arbeitslöhne, welche einer im Inland gelegenen Betriebsstätte zurechenbar sind.

Wie funktioniert das Pensionssplitting bei der Kindererziehung?

Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein „freiwilliges Pensionssplitting“ vereinbaren.

Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert?

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.

Wer hat Anspruch auf das Arbeitsplatzpauschale?

Verwenden Unternehmer für die Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit ihren privaten Wohnraum als Arbeitsplatz, so kann hierfür ab der Veranlagung 2022 bei den betrieblichen Einkünften das Arbeitsplatzpauschale als pauschaler Abzugsposten berücksichtigt werden.

Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?

Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen (Nullemissionsfahrzeugen) als Firmenwagen kein Sachbezug für eine allfällige Nutzung im Rahmen von Privatfahrten anzusetzen.

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens.

Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

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