Besondere Fristen für Unternehmer im Februar

 

Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:

 

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer aus dem Jahr 2023 in elektronischer Form bis Ende Februar 2024 an das Finanzamt melden.

Unternehmer müssen auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2023 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2024 gemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Zahlungen an einen Leistungserbringer von mehr als € 100.000,00 pro Kalenderjahr) müssen Zahlungen ins Ausland bis Ende Februar dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen, und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2023 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden. Bestimmte Beträge (z. B. Spenden, Kirchenbeiträge) werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2023 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2024 zu erfolgen.

Ein Verein muss für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in 2023 für eine nichtselbständige Tätigkeit ausschließlich steuerbegünstigte pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EstG) ausbezahlt hat, diese dem Finanzamt bis Ende Februar 2024 übermitteln.

 

Weiters ist im Februar besonders zu beachten:

 

Der signierte Jahresbeleg der Registrierkasse zum Jahresende 2023 ist verpflichtend bis spätestens 15.2.2024 (lt. BMF-Info) zu überprüfen. Dies kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte
Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte   Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen. Viele...
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?   Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden...
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung   Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche...
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt   Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten. Als Scheinunternehmen...
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft   Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in...
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?   Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer. Am 17.6.2025 wurde die...
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?   Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.  ...
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
de_DE_formalGerman