VwGH bestätigt flächenmäßige Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung

 

Private Veräußerungsgewinne von Grund und Boden, Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten unterliegen der Immobilienertragsteuer. Handelt es sich bei dem veräußerten Eigenheim bzw. der Eigentumswohnung  allerdings um den Hauptwohnsitz der bzw. des Verkaufenden, so unterbleibt eine Versteuerung, wenn diese bzw. dieser selbst seit der Anschaffung oder Errichtung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre darin gewohnt hat und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Keine Besteuerung erfolgt auch dann, wenn der Verkaufende innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Veräußerung) mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als „Hauptwohnsitzer“ gewohnt hat und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.

Flächenmäßige Beschränkung der Befreiung

Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt zwar grundsätzlich auf das Gebäude ab, umfasst allerdings auch den Grund und Boden (anders als die Herstellerbefreiung), soweit dieser der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Die Einkommensteuerrichtlinien sehen diesbezüglich eine Beschränkung der Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung auf Bauplätze bis 1.000 m² vor. Bei größeren Grundstücken ist der 1.000 m² übersteigende Grundanteil steuerpflichtig.

Bestätigung durch den VwGH

Der VwGH hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 24.4.2024 die flächenmäßige Beschränkung der Hauptwohnsitzbefreiung auf Bauplätze bis 1.000 m² bestätigt. Begründet wird die flächenmäßige Beschränkung der Befreiung damit, dass ein Bauplatz im Ausmaß von 1.000 m² als ausreichend anzusehen ist, zumal Grund und Boden begrenzt sind und Bauplätze mit zunehmender Bebauung tendenziell kleiner werden. Die Lage des Grundstücks (Stadt oder Land) oder dessen Bebauung sind nach Ansicht des VwGH hingegen nicht als relevant zu erachten.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte
Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte   Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen. Viele...
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?   Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden...
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung   Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche...
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt   Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten. Als Scheinunternehmen...
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft   Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in...
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?   Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer. Am 17.6.2025 wurde die...
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?   Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.  ...
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
de_DE_formalGerman