Besondere Fristen für Unternehmer im Februar

 

Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:

 

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer aus dem Jahr 2023 in elektronischer Form bis Ende Februar 2024 an das Finanzamt melden.

Unternehmer müssen auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2023 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2024 gemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Zahlungen an einen Leistungserbringer von mehr als € 100.000,00 pro Kalenderjahr) müssen Zahlungen ins Ausland bis Ende Februar dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen, und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2023 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden. Bestimmte Beträge (z. B. Spenden, Kirchenbeiträge) werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2023 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2024 zu erfolgen.

Ein Verein muss für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in 2023 für eine nichtselbständige Tätigkeit ausschließlich steuerbegünstigte pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EstG) ausbezahlt hat, diese dem Finanzamt bis Ende Februar 2024 übermitteln.

 

Weiters ist im Februar besonders zu beachten:

 

Der signierte Jahresbeleg der Registrierkasse zum Jahresende 2023 ist verpflichtend bis spätestens 15.2.2024 (lt. BMF-Info) zu überprüfen. Dies kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
Ferialarbeit im Betrieb
Ferialarbeit im Betrieb   Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Ferialarbeitnehmern zu beachten haben.   Sommerzeit ist...
Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?   Die Grenze liegt 2025 bei € 17.212,00.   Der Anspruch auf Familienbeihilfe...
Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?
Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?   Welche Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken können unter...
Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne   Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.   Im Zuge der Umwidmung von Grundstücken...
Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement
Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement   Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben...
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?   Die angespannte wirtschaftliche Lage führt mitunter dazu, dass sich immer mehr Menschen die Frage...
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit   Der Nationalrat hat am 7.3.2025 beschlossen, die Bildungskarenz und auch die Bildungsteilzeit mit...
de_DE_formalGerman