Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen übergeführt werden?

 

Virtuelle Gesellschaftsanteile (sogenannte „phantom shares“) haben in den letzten Jahren als Form der Mitarbeiterbeteiligung an Bedeutung gewonnen. Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung wurde insbesondere auch bei Start-up-Unternehmen eingesetzt. Die virtuellen Gesellschaftsanteile basieren auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern. Im Hinblick auf den Gewinn sind Arbeitnehmer mit virtuellen Anteilen aus wirtschaftlicher Sicht den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern gleichgestellt und erwerben auf Grundlage des bloß fiktiven Gesellschaftsanteils einen schuldrechtlichen Anspruch auf Teilhabe am Gewinn, der steuerlich als Prämie zu qualifizieren ist. Allerdings erhalten die Arbeitnehmer keine Gesellschafterstellung oder die dazugehörigen Gesellschafterrechte.

Wie bereits berichtet, ist nun seit 1.1.2024 ein eigenes steuerliches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und jungen KMU in Kraft. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen, ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt werden und es wird die Komplexität der Bewertung des geldwerten Vorteils durch eine Pauschalregelung vermindert.

Wenn nun Arbeitnehmer mit virtuellen Anteilen von Start-ups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter die Neuregelung fallende Kapitalanteile (z. B. GmbH-Anteile, Unternehmenswertanteile oder vergleichbare Genussrechte) erhalten, müsste eine Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der dadurch stattfindenden Einlösung der virtuellen Gesellschaftsanteile erfolgen.

 

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde nun folgende Übergangsregelung normiert:

Erhält der Arbeitnehmer im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 an Stelle von bestehenden virtuellen Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebenden, die bloß einen schuldrechtlichen Anspruch auf Teilhabe am Gewinn bzw. am Unternehmenswert vermitteln, eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, gilt dies als Abgabe der Anteile gegen eine Gegenleistung bis zur Höhe des Nennwerts und es ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen. Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen.

 

Dieser Artikel gibt nur einige Eckpunkte zu diesem komplexen Thema wieder. Eine individuelle Beratung ist jedenfalls erforderlich.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte
Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte   Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen. Viele...
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?   Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden...
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung   Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche...
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt   Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten. Als Scheinunternehmen...
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft   Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in...
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?   Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer. Am 17.6.2025 wurde die...
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?   Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.  ...
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
de_DE_formalGerman