Können virtuelle Geschäftsanteile in steuerbegünstigte Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen übergeführt werden?

 

Virtuelle Gesellschaftsanteile (sogenannte „phantom shares“) haben in den letzten Jahren als Form der Mitarbeiterbeteiligung an Bedeutung gewonnen. Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung wurde insbesondere auch bei Start-up-Unternehmen eingesetzt. Die virtuellen Gesellschaftsanteile basieren auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern. Im Hinblick auf den Gewinn sind Arbeitnehmer mit virtuellen Anteilen aus wirtschaftlicher Sicht den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern gleichgestellt und erwerben auf Grundlage des bloß fiktiven Gesellschaftsanteils einen schuldrechtlichen Anspruch auf Teilhabe am Gewinn, der steuerlich als Prämie zu qualifizieren ist. Allerdings erhalten die Arbeitnehmer keine Gesellschafterstellung oder die dazugehörigen Gesellschafterrechte.

Wie bereits berichtet, ist nun seit 1.1.2024 ein eigenes steuerliches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und jungen KMU in Kraft. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen, ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt werden und es wird die Komplexität der Bewertung des geldwerten Vorteils durch eine Pauschalregelung vermindert.

Wenn nun Arbeitnehmer mit virtuellen Anteilen von Start-ups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter die Neuregelung fallende Kapitalanteile (z. B. GmbH-Anteile, Unternehmenswertanteile oder vergleichbare Genussrechte) erhalten, müsste eine Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der dadurch stattfindenden Einlösung der virtuellen Gesellschaftsanteile erfolgen.

 

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde nun folgende Übergangsregelung normiert:

Erhält der Arbeitnehmer im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 an Stelle von bestehenden virtuellen Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebenden, die bloß einen schuldrechtlichen Anspruch auf Teilhabe am Gewinn bzw. am Unternehmenswert vermitteln, eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, gilt dies als Abgabe der Anteile gegen eine Gegenleistung bis zur Höhe des Nennwerts und es ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen. Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen.

 

Dieser Artikel gibt nur einige Eckpunkte zu diesem komplexen Thema wieder. Eine individuelle Beratung ist jedenfalls erforderlich.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement
Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement   Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben...
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?   Die angespannte wirtschaftliche Lage führt mitunter dazu, dass sich immer mehr Menschen die Frage...
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit   Der Nationalrat hat am 7.3.2025 beschlossen, die Bildungskarenz und auch die Bildungsteilzeit mit...
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer   Werden ausländische Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit der Erbringung...
Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage
Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage   Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice...
Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?
Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?   Das Finanzministerium hat das Bundesbudgetbegleitgesetz 2025 (BBG...
ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet
ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet   Das ViDA-Reformpaket („VAT in the Digital Age“) der EU wurde am 11.3.2025 vom ECOFIN-Rat offiziell...
Gemeinsam im Team Erfolge feiern
Gemeinsam im Team Erfolge feiern   Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung.   Erfolge im Unternehmen gemeinsam zu...
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025   Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag...
Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?
Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?   FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Um die digitale...
de_DE_formalGerman