Neuer Rahmen-KV im Hotel- und Gastgewerbe

 

Mit 1.11.2024 ist der neue Rahmen-KV für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten, welcher unter anderem nachfolgende Änderungen vorsieht:

 

Arbeitszeit

  • Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen, bzw. bei Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen von bis zu 9 Monaten, vereinbart werden. Angefallene Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten, die innerhalb des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgeglichen werden kann, ist nach dessen Ende mit einem 50%igen Zuschlag abzugelten.
  • Der Betrachtungszeitraum für die durchschnittliche Höchstarbeitszeit (48 Stunden) wird von 17 auf 26 Wochen ausgedehnt.
  • Befristete Verträge können einmalig um bis zu vier Wochen (max. Gesamtdauer 9 Monate) verlängert werden.

Beschäftigung von Jugendlichen und Lehrlingen

  • Betriebe können mit Jugendlichen einzelvertraglich eine 14-tägige Durchrechnung vereinbaren.
  • Die ersten 8 Sonntage im Lehrverhältnis sind arbeitsfrei und im Jahresschnitt muss auch die Hälfte aller Sonntage frei bleiben.
  • Lehrabschlüsse mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg sind mit einer Förderprämie von € 250 bzw. € 200 zu belohnen.

Nachtarbeitszuschlag

  • Der Zuschlag (pro Abschnitt € 9) ist nunmehr in drei Abschnitte unterteilt (von 00:01 bis 02:00 Uhr, von 02:01 bis 04:00 Uhr und von 04:01 bis 06:00 Uhr).
  • Ausnahmen:
  • Arbeitsbeginn frühestens um 05:00 Uhr – € 4,50 Zuschlag
  • Arbeitsbeginn frühestens um 05:30 Uhr – kein Zuschlag

Freie Sonntage

  • Anspruch auf 12 garantierte freie Sonntage im Jahr.
  • Freie Sonntage sind im Zusammenhang mit einem darauffolgenden freien Montag oder davorliegenden freien Samstag zu konsumieren.
  • Ausnahmen für bestimmte Betriebe (fixer Schließtag/Kalenderwoche, befristete Verträge etc.).

Probemonat

  • Der erste Monat im Arbeitsverhältnis gilt automatisch als Probemonat.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • Berechnung erfolgt in allen Bundesländern auf Basis des tatsächlichen Lohn/Gehalts.
  • Die Anspruchsfrist wird von zwei auf einen Monat verkürzt.

Neuregelung der Lohngruppe 4 ab 1.5.2025

  • Die Lohngruppe 4 ist ab 1.5.2025 nur noch für Hilfskräfte ohne Lehrabschlussprüfung nach zehn Jahren Branchenerfahrung oder mit einer Ausbildung ohne Abschluss anzuwenden.

Lohnabschluss

  • Lohnerhöhung 2024 erfolgt in zwei Schritten:
  • + ca. 6 % ab 1.5.2024
  • + ca. 2 % ab 1.11.2024
  • Lohnerhöhung 2025:
  • Jahresinflation 2024 plus 1 %
  • Steigerungen beim Lehrlingseinkommen ab 1.5.2024 bzw. 1.5.2025

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

So machen Sie aus Kunden Stammkunden
So machen Sie aus Kunden Stammkunden   Tipps, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden langfristig binden. Eine solide Kundenbindung ist der Schlüssel...
Meldepflichten im AMS-Frühwarnsystem beachten
Meldepflichten im AMS-Frühwarnsystem beachten   Beachtung der Meldepflichten im AMS-Frühwarnsystem. Das Frühwarnsystem im Sinne des...
Was wurde mit der VuV Plausibilisierungsverordnung geregelt?
Was wurde mit der VuV Plausibilisierungsverordnung geregelt?   Wie sind die Voraussetzungen für die schnellere Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen...
Neue Umsatzgrenze für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
Neue Umsatzgrenze für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen   Neue Verordnung bringt eine Anhebung der maßgeblichen Umsatzgrenze für UVAs....
Arbeitnehmerveranlagung 2024: die wichtigsten Tipps
Arbeitnehmerveranlagung 2024: die wichtigsten Tipps   Mit welchen Tipps Sie sich Steuern vom Finanzamt zurückholen können. Die Steuer von...
Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?
Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?   Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern...
Besondere Fristen für Unternehmer im Februar
Besondere Fristen für Unternehmer im Februar   Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich....
Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten
Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten   Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich. Viele Personen,...
Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen
Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen   VwGH bestätigt fehlende Reiseerschwernis bei einem dauerhaften...
Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?
Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?   Achtung: Eigene Lohnzettelarten für im Ausland steuerpflichtige Bezugsanteile. Werden...
de_DE_formalGerman