Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?
Das Finanzministerium hat das Bundesbudgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) zur Begutachtung versandt, mit dem bestimmte steuerliche Änderungen des Regierungsprogrammes umgesetzt werden sollen. Der Gesetzwerdungsprozess, in dem es noch zu Änderungen kommen kann, bleibt abzuwarten.
Hier einige ausgewählte geplante Änderungen im Überblick:
Einkommensteuer
- Immobilienertragsteuer: Im Fall einer nach dem 31.12.2024 erfolgten Umwidmung eines Grundstücks ist ein aus der Veräußerung des umgewidmeten Grund und Bodens resultierender Gewinn um einen Umwidmungszuschlag von 30 % zu erhöhen.
Der Umwidmungszuschlag ist nur insoweit zu berücksichtigen, als die Summe aus Gewinn und Umwidmungszuschlag den Veräußerungserlös nicht übersteigt. Dies soll für betriebliche und private Grundstücksveräußerungen ab dem 30.6.2025 gelten.
- Stufenweise Erhöhung von Werten bei der Basispauschalierung ab der Veranlagung 2025 und 2026: Erhöht werden die Maximalwerte und der Prozentsatz des Betriebsausgabenpauschales sowie die Umsatzgrenze der Anwendungsvoraussetzung.
- Erhöhung des Pendlereuros von zwei auf sechs Euro und der SV-Rückerstattung für Pendler ab der Veranlagung 2026.
- Kalte Progression: Entfall von einem Drittel der Inflationsanpassung. Keine Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages für 2026 und 2027.
- Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind unter bestimmten Voraussetzungen für den einzelnen Arbeitnehmer bis € 1.000,00 steuerfrei (Mitarbeiterprämie).
Umsatzsteuer
- Steuerfreiheit von Verhütungsmitteln und Waren der monatlichen Damenhygiene ab 2026.
- Stufenweise Erhöhung des maximalen Vorsteuerpauschales ab 2025 und 2026.
Grunderwerbsteuer
- Umfangreiche und komplexe Änderungen und Erweiterungen insbesondere im Bereich der Steuertatbestände des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung und -übertragung.
- Zusätzliche Verschärfungen für Immobiliengesellschaften wie z. B. gemeiner Wert als Bemessungsgrundlage bei Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Immobiliengesellschaften, Erhöhung des Steuersatzes.
- Inkrafttreten grundsätzlich für Erwerbsvorgänge nach dem 30.6.2025.
- Aufgrund der Komplexität dieses Themas ist eine individuelle Beratung jedenfalls erforderlich.
Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen das Stiftungseingangssteuergesetz (Erhöhung des Steuersatz auf 3,5%), die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz und die Gesetze über den Energiekrisenbeitrag-Strom/fossile Energieträger.
Stand: Begutachtungsentwurf vom 2.5.2025 – Gesetzwerdung war bei Drucklegung noch abzuwarten.
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