Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?

 

Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024.

Mit Stichtag 1.1.2024 wird das derzeitige Pensionsantrittsalter von Frauen (60. Lebensjahr) um jeweils sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033 (65. Lebensjahr) angehoben, wodurch es zu einer Angleichung mit dem Pensionsantrittsalter von Männern kommt.

 

Pensionsantrittsalter für Frauen steigt

Um in Alterspension gehen zu können, müssen Versicherte sowohl das gesetzliche Regelpensionsalter aufweisen als auch die entsprechenden Versicherungszeiten nachweisen. Für Männer beträgt das Zugangsalter für die Alterspension 65 Jahre, während dieses für Frauen bis dato bei 60 Jahren lag.

Beginnend mit 1.1.2024 wird das Antrittsalter für Frauen nunmehr stufenweise an jenes der Männer angeglichen. Erstmals betroffen von dieser Änderung sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1.1.1964 (60. Lebensjahr und sechs Monate). Für Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1.7.1968 gilt das 65. Lebensjahr nunmehr als generelles Pensionsantrittsalter. Die Anhebung der Altersgrenze für den Pensionsantritt bewirkt bei Frauen nachfolgendes gestaffeltes Pensionsantrittsalter:

 

Geburtsdatum

Pensionsalter

Pensionsstichtag

bis 31.12.1963

60,0

bis 31.12.2023

1.1.1964 bis 30.6.1964

60,5

2024

1.7.1964 bis 31.12.1964

61,0

2025

1.1.1965 bis 30.6.1965

61,5

2026

1.7.1965 bis 31.12.1965

62,0

2027

1.1.1966 bis 30.6.1966

62,5

2028

1.7.1966 bis 31.12.1966

63,0

2029

1.1.1967 bis 30.6.1967

63,5

2030

1.7.1967 bis 31.12.1967

64,0

2031

1.1.1968 bis 30.6.1968

64,5

2032

ab 1.7.1968

65,0

2033

 

Für männliche Versicherte gilt auch weiterhin das vollendete 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter.

 

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