Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere

 Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr läuft die Frist am Ende des Jahres weg, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

 Bei elektronischen Rechnungen ist die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit für die Dauer von sieben Jahren zu gewährleisten.

 Bei Unterlagen, die in einem für die Abgabenerhebung betreffenden anhängigen Verfahren von Bedeutung sind oder in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren als Beweismittel dienen, verlängert sich die Frist auf unbestimmte Zeit.

 Für bestimmte Unterlagen gibt es eigene Aufbewahrungsfristen, wie zum Beispiel:

  • 22 Jahre: Für Unterlagen, die bestimmte Grundstücke im Sinne des Umsatzsteuergesetzes betreffen.
  • 10 Jahre z. B. für alle Aufzeichnungen, die bei Inanspruchnahme der sogenannten One-Stop-Shops zu führen sind.

 Haben Sie Förderungen in Anspruch genommen, so sind auch die Bestimmungen zur Aufbewahrung der entsprechenden Förderrichtlinie zu beachten (z. B. zehn Jahre bei Investitionsprämie, Kurzarbeitsbeihilfe oder Energiezuschuss).

Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich sind. Daher kann es sinnvoll sein, Unterlagen auch so lange aufzuheben.

Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte sollten länger aufgehoben werden. Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf, einem Zu- und Umbau oder einer Großreparatur in Zusammenhang stehen, für Zwecke der Berechnung der Immobilienertragsteuer bei einem späteren Verkauf unbefristet aufbewahrt werden.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte
Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte   Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen. Viele...
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?
Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?   Welche Aktivitäten sollten beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt vermieden...
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung
Mietpreisbremse geht in die Verlängerung   Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse? Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche...
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt
Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt   Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten. Als Scheinunternehmen...
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft
EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft   Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in...
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?   Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer. Am 17.6.2025 wurde die...
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?
Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?   Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.  ...
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
de_DE_formalGerman