Aus Homeoffice wird Telearbeit

 

Telearbeit statt Homeoffice.

 

Mit 1.1.2025 tritt das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG) in Kraft und wird ab dann die bisherigen Bestimmungen zum Homeoffice ersetzen. Das am 27.6.2024 im Nationalrat beschlossene Gesetz sieht, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Drucklegung noch offenen Zustimmung des Bundesrates, dabei nachfolgende Kernelemente im sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtlichen Bereich vor.

Arbeitsrecht

Durch das neue Telearbeitsgesetz wird künftig Remote-Working nicht mehr auf Tätigkeiten im Homeoffice beschränkt sein, sondern ortsungebunden auch beispielsweise in Coworking-Spaces oder Internet-Cafés möglich sein. Die bisherigen Bestimmungen zur Regelmäßigkeit, zum Abschluss und zur Auflösung der Vereinbarung und zur Bereitstellung der Arbeitsmittel bleiben hingegen unverändert. Zudem bedarf es wie bei bisherigen Homeoffice-Vereinbarungen auch künftig einer Einvernehmlichkeit sowie einer Schriftlichkeit der Vereinbarung.

Steuerrecht

Die Homeoffice-Pauschale wird künftig in Telearbeitspauschale umbenannt, wobei die Steuerfreiheit der Pauschale weiterhin mit € 3,00 pro Tag bzw. € 300,00 im Jahr gedeckelt ist. Auch kann die Anschaffung von ergonomischem Mobiliar weiterhin als Werbungskosten abgesetzt werden.

Sozialversicherungsrecht

Im Hinblick auf die Unfallversicherung wird künftig zwischen Telearbeit im engeren Sinne und Telearbeit im weiteren Sinne unterschieden. Als Telearbeit im engeren Sinne gelten Tätigkeiten in der Wohnung der bzw. des Versicherten, in der Wohnung einer bzw. eines nahen Angehörigen oder in einem Coworking-Space. Hier gilt der Unfallversicherungsschutz sowohl für die Arbeitsleistung als auch für die Wegstrecke zu diesen Orten. Wege zu weiter entfernten Örtlichkeiten oder zu Örtlichkeiten der Telearbeit im weiteren Sinne sind hingegen nicht vom Unfallversicherungsschutz mitumfasst.

Datenschutz

Aus Sicht des Datenschutzes sollen auch für die Telearbeit die gleichen Bestimmungen wie für die Arbeit im Büro gelten.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?
Welche Maßnahmen unterstützen das lokale Marketing?   Weniger Streuverlust durch lokales Marketing.   Viele Klein- und Mittelunternehmen...
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln   Welche Melde- und Bereithaltungspflichten müssen Selbständige im Ausland beachten?  ...
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag   BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025....
Ferialarbeit im Betrieb
Ferialarbeit im Betrieb   Was Unternehmen bei der Beschäftigung von Ferialarbeitnehmern zu beachten haben.   Sommerzeit ist...
Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?   Die Grenze liegt 2025 bei € 17.212,00.   Der Anspruch auf Familienbeihilfe...
Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?
Können Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit sein?   Welche Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken können unter...
Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne
Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne   Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.   Im Zuge der Umwidmung von Grundstücken...
Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement
Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement   Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben...
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?   Die angespannte wirtschaftliche Lage führt mitunter dazu, dass sich immer mehr Menschen die Frage...
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit   Der Nationalrat hat am 7.3.2025 beschlossen, die Bildungskarenz und auch die Bildungsteilzeit mit...
de_DE_formalGerman