Betriebsübergaben: Erleichterungen durch das Grace-Period–Gesetz

 

Betriebsübergaben (insbesondere bei Familienunternehmen) sollen mit dem Grace-Period–Gesetz (Regierungsvorlage) erleichtert werden. Das Grace-Period–Gesetz soll Änderungen in der Bundesabgabenordnung, der Gewerbeordnung, und dem Arbeitnehmerschutzgesetz bringen.

In der Bundesabgabenordnung sollen dabei eigene Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung geschaffen werden. Hier einige Eckpunkte daraus:

Die Begleitung einer Unternehmensübertragung ist möglich, wenn eine natürliche Person einen (Teil-)Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil unter bestimmten Voraussetzungen an einen ihrer Angehörigen übertragen möchte.

Während der Begleitung der Unternehmensübertragung besteht eine erhöhte Offenlegungspflicht und ein laufender Kontakt zwischen der bzw. dem voraussichtlichen Erwerberin/Erwerber und den Organen des Finanzamtes (Klärung abgabenrechtlicher Fragen, Auskünfte über bestimmte Sachverhalte).

Das Finanzamt hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begleitung der Unternehmensübertragung zu prüfen und wird dann eine Außenprüfung des Antragstellenden und gegebenenfalls der Mitunternehmerschaft, deren Anteile er zu übertragen beabsichtigt, durchführen. Nach Beendigung der Begleitung einer Unternehmensübertragung sind die von dieser umfassten (Teil-)Betriebe für die jeweils umfassten Zeiträume von einer Außenprüfung auszunehmen.

Bei der Gewerbeanmeldung soll kein Firmenbuchauszug vorzulegen sein – dies wird durch die elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt. Auch die Genehmigungen gewerblicher Betriebsanlagen sollen flexibilisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Frage, welchen Konkretisierungsgrad Einreichunterlagen haben müssen.

Die Arbeitgeberverpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat bei Betriebsübernahme soll nicht unmittelbar nach Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson bestehen, sondern kann innerhalb des zweijährigen Zeitraums ab der Betriebsübergabe vorgenommen werden. Bei Betriebsübergaben soll eine Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nach Erfordernis aber nur mindestens einmal innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums erfolgen müssen. Auch die Formerfordernisse, die in Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll vorgesehen sind, sollen in der zweijährigen Periode nach Betriebsübergabe nicht gelten.

Das geplante Gesetz lag bei Drucklegung dieses Artikels als Regierungsvorlage vor. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

So machen Sie aus Kunden Stammkunden
So machen Sie aus Kunden Stammkunden   Tipps, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden langfristig binden. Eine solide Kundenbindung ist der Schlüssel...
Meldepflichten im AMS-Frühwarnsystem beachten
Meldepflichten im AMS-Frühwarnsystem beachten   Beachtung der Meldepflichten im AMS-Frühwarnsystem. Das Frühwarnsystem im Sinne des...
Was wurde mit der VuV Plausibilisierungsverordnung geregelt?
Was wurde mit der VuV Plausibilisierungsverordnung geregelt?   Wie sind die Voraussetzungen für die schnellere Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen...
Neue Umsatzgrenze für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
Neue Umsatzgrenze für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen   Neue Verordnung bringt eine Anhebung der maßgeblichen Umsatzgrenze für UVAs....
Arbeitnehmerveranlagung 2024: die wichtigsten Tipps
Arbeitnehmerveranlagung 2024: die wichtigsten Tipps   Mit welchen Tipps Sie sich Steuern vom Finanzamt zurückholen können. Die Steuer von...
Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?
Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?   Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern...
Besondere Fristen für Unternehmer im Februar
Besondere Fristen für Unternehmer im Februar   Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich....
Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten
Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten   Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich. Viele Personen,...
Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen
Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen   VwGH bestätigt fehlende Reiseerschwernis bei einem dauerhaften...
Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?
Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?   Achtung: Eigene Lohnzettelarten für im Ausland steuerpflichtige Bezugsanteile. Werden...
de_DE_formalGerman