Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren?

 

Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, welche Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielen und ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln (Kleinunternehmerpauschalierung). Findet die Kleinunternehmerpauschalierung Anwendung, so betragen die pauschal ermittelten Betriebsausgaben 45 % der Betriebseinnahmen (höchstens € 24.750,00) bzw. 20 % der Betriebseinnahmen bei Dienstleistungsbetrieben (höchstens € 11.000,00). Neben den pauschal ermittelten Betriebsausgaben können weiters noch Sozialversicherungsbeiträge, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 % der Kosten für betrieblich genutzte Netzkarten für Massenbeförderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu. Ob ein Betrieb als Dienstleistungsbetrieb gilt, wird durch die dazu ergangene Verordnung geregelt.

 

Anpassungen für das Jahr 2025

Die Kleinunternehmerpauschalierung knüpft indirekt an die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer an. Die Anknüpfung an die Umsatzsteuer bewirkt, dass auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen der Einkommensteuer ab 1.1.2025 die erhöhte Bruttoumsatzgrenze (analog zur Umsatzsteuer) von nunmehr € 55.000,00 gilt. Die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer bleibt auch dann anwendbar, wenn auf die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer verzichtet wird oder eine andere Umsatzsteuerbefreiung (z. B. Ärzte oder Versicherungsvertreter) dieser vorgeht.

 

Anwendungstipp

Ob die Kleinunternehmerpauschalierung im Vergleich zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Basispauschalierung steuerlich vorteilhaft ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Vor allem bei Tätigkeiten, welche nur wenige Ausgaben generieren, wie Vortragende, Autoren oder kleine produzierende Betriebe, ist die Kleinunternehmerpauschalierung allerdings häufig die bessere Wahl der Ergebnisermittlung.

 

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement
Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement   Mikromanagement bezeichnet eine Führungsart, bei der Führungskräfte Aufgaben nicht wirklich abgeben...
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?
Wie hoch wird einmal meine Pension sein?   Die angespannte wirtschaftliche Lage führt mitunter dazu, dass sich immer mehr Menschen die Frage...
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit   Der Nationalrat hat am 7.3.2025 beschlossen, die Bildungskarenz und auch die Bildungsteilzeit mit...
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer   Werden ausländische Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit der Erbringung...
Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage
Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage   Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice...
Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?
Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?   Das Finanzministerium hat das Bundesbudgetbegleitgesetz 2025 (BBG...
ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet
ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet   Das ViDA-Reformpaket („VAT in the Digital Age“) der EU wurde am 11.3.2025 vom ECOFIN-Rat offiziell...
Gemeinsam im Team Erfolge feiern
Gemeinsam im Team Erfolge feiern   Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung.   Erfolge im Unternehmen gemeinsam zu...
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025   Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag...
Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?
Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?   FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Um die digitale...
de_DE_formalGerman