Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen

 

Um infolge der steigenden Zinsen den Konjunktureinbruch in der Baubranche abzufedern, wurde ein Paket geschnürt, welches neben diversen steuerlichen Erleichterungen und Fördermaßnahmen auch eine Änderung der Liebhabereiverordnung vorsieht.

Verlängerung der Prognosezeiträume für Liebhaberei

Die Liebhabereiverordnung differenziert in Bezug auf Vermietungen zwischen der „kleinen Vermietung“ und der „großen Vermietung“. Unter die „kleine Vermietung“ fällt die Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten, während sich die „große Vermietung“ auf die entgeltliche Überlassung von (nicht parifizierten) Gebäuden bezieht. Im Zuge der Änderung der Liebhabereiverordnung wurde nunmehr der Prognosezeitraum zur Erzielung eines Gesamtüberschusses sowohl für die kleine als auch die große Vermietung um jeweils fünf Jahre verlängert.

Der Prognosezeitraum beträgt bei der „kleinen Vermietung“ nunmehr 25 Jahre (bislang: 20 Jahre) ab Beginn der entgeltlichen Überlassung bzw. höchstens 28 Jahre (bislang: 23 Jahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben).

Bei der „großen Vermietung“ beträgt der Prognosezeitraum nunmehr 30 Jahre (bislang: 25 Jahre) ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 33 Jahre (bislang: 28 Jahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben).

Die verlängerten Betrachtungszeiträume in Bezug auf die Liebhaberei sind auf Vermietungen anzuwenden, deren Prognosezeitraum nach dem 31.12.2023 beginnt.

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Gemeinsam im Team Erfolge feiern
Gemeinsam im Team Erfolge feiern   Gemeinsames Feiern fördert Teamgeist und Mitarbeiterbindung.   Erfolge im Unternehmen gemeinsam zu...
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025   Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag...
Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?
Was ändert sich beim Einstieg in FinanzOnline?   FinanzOnline wird ab Oktober mittels 2-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Um die digitale...
Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?
Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?   Schriftlichkeit der Vereinbarung als Voraussetzung der Gewährung von Telearbeit. Seit dem...
Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen
Achtung bei Preisausschreiben und Gewinnspielen   Preisausschreiben und Gewinnspiele können der Glücksspielabgabe und der...
Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?
Welche steuerlichen Maßnahmen plant die neue Regierung?   Überblick über die steuerlichen Vorhaben im Regierungsprogramm 2025 - 2029. Am...
Wichtige steuerliche Änderungen für E-Fahrzeuge ab 1.4.2025
Wichtige steuerliche Änderungen für E-Fahrzeuge ab 1.4.2025   Anpassung der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie Kraftfahrzeugsteuer durch...
Working Capital Management: Die Liquidität des Unternehmens im Auge behalten
Working Capital Management: Die Liquidität des Unternehmens im Auge behalten   Tipps, wie Sie auf die Liquidität Ihres Unternehmens achten...
Wann muss eine ZKO-Meldung erfolgen?
Wann muss eine ZKO-Meldung erfolgen?   Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich. Werden...
Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer
Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer   Wann ist eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage nicht Teil...
de_DE_formalGerman