Wer hat Anspruch auf das Arbeitsplatzpauschale?

 

Verwenden Unternehmer für die Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit ihren privaten Wohnraum als Arbeitsplatz, so kann hierfür ab der Veranlagung 2022 bei den betrieblichen Einkünften das Arbeitsplatzpauschale als pauschaler Abzugsposten berücksichtigt werden. Dadurch wird die betriebliche Nutzung von wohnraumbezogenen Aufwendungen, wie etwa Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, nicht jedoch von Arbeitsmitteln, pauschal abgegolten.

Voraussetzungen

Das Arbeitsplatzpauschale ist an die Voraussetzung geknüpft, dass dem Steuerpflichtigen zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer ihm zurechenbarer Raum zur Verfügung steht.

Diese Beurteilung ist auf den jeweiligen Betrieb bezogen. Weiters setzt die Geltendmachung voraus, dass dem Steuerpflichtigen selbst Ausgaben aus der Nutzung des Wohnraums erwachsen, wobei es sich bei dem Wohnraum nicht um den Hauptwohnsitz handeln muss.

Betragliches Ausmaß der Pauschale

Steht das Arbeitsplatzpauschale dem Grunde nach zu, ist zwischen dem kleinen und dem großen Pauschale zu differenzieren:

  • Das kleine Arbeitsplatzpauschale beträgt € 300,00 pro Jahr und gilt für alle selbständig Erwerbstätigen, die daneben andere wesentliche Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit (über € 11.000,00 pro Jahr) erzielen, für die ein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht.
  • Das große Arbeitsplatzpauschale hingegen steht nur jenen selbständig Erwerbstätigen zu, die ihr Einkommen hauptsächlich aus ihrer Tätigkeit zuhause beziehen. Werden keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit (aktives Dienstverhältnis, betriebliche Tätigkeit) erzielt, für welche außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, oder betragen diese höchstens € 11.000,00, steht ein Pauschale in Höhe von € 1.200,00 pro Jahr zu.

Das Arbeitsplatzpauschale ist der Höhe nach jeweils auf ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr bezogen. Wird die betriebliche Tätigkeit unterjährig begonnen oder beendet, so ist eine Aliquotierung des Pauschales vorzunehmen. Für jeden vollen oder angefangenen Monat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, steht als Pauschale der jeweilige Zwölftelbetrag zu, somit entweder € 100,00 oder € 25,00. 

Abgrenzung zum Arbeitszimmer

Werden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG berücksichtigt, steht kein Arbeitsplatzpauschale zu, weil in diesem Fall die betriebliche Nutzung der Wohnung bereits durch den Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer angemessen berücksichtigt wird.

 

kontakt

Moritschstraße 11
A-9500 Villach

T +43-4242-27054
F +43-4242-27054-21
E office@datex.at

 

 

unsere kanzlei

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

 

  • APPgruppe

Standorte
Team
Karriere
APPtodate
APPtowork

mehr erfahren

Ist Employer Branding auch für KMUs nützlich?
Ist Employer Branding auch für KMUs nützlich?   Ziel des „Employer Branding“ ist es, die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber zu...
Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert?
Arbeitnehmer: Was hat sich bei der Pflichtveranlagung geändert?   Eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt entweder freiwillig, automatisch oder...
Wo unterliegt die Tätigkeit im Homeoffice der Kommunalsteuer?
Wo unterliegt die Tätigkeit im Homeoffice der Kommunalsteuer?   Der Kommunalsteuer unterliegen jene Arbeitslöhne, welche einer im Inland...
Wie funktioniert das Pensionssplitting bei der Kindererziehung?
Wie funktioniert das Pensionssplitting bei der Kindererziehung?   Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein „freiwilliges...
Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert?
Wie wurden die Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss vorübergehend verlängert?   Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs)...
Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?
Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?   Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen...
Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?
Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?   Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres...
Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz
Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-,...
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023   Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen...
Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?
Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?   Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen...
de_DE_formalGerman